So können Sie helfen:

Ich möchte anlässlich eines besonderen Ereignisses meine Gäste um


"Spenden statt Geschenken" bitten.

 

Für die Vorbereitung hätte ich gern

  • Beratung bei der Auswahl eines Projektes
  • Flyer zu diesem Projekt oder/und dem Bürgerkomitee
  • Berichte über die Arbeit der vergangenen Jahre
  • eine Spendenbox
  • ....

Bitte schreiben sie an :

                    Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder rufen sie an: Heike Kunter 05204 7408

 

 

Sie möchten selbst eine Spende überweisen:

 

Unser Spendenkonto :

               Bürgerkomitee Steinhagen

               IBAN: DE68 4805 1580 0001 5044 22
               IBAN Kopiervorlage: DE68480515800001504422
               BIC:WELADED1HAW

 

Bitte im Verwendungszweck angeben:

 - das Projekt oder Land, das mit Ihrer Spende gefördert werden soll. Ohne Angabe setzen wir es dort ein, wo es im Moment am Nötigsten ist.

 - oder den Anlass, z.B.: Geburtstag Franz Müller, dann informieren wir denjenigen von Ihrer Spende. 


Sie erhalten eine Spendenquittung für das Finanzamt spätestens im ersten Vierteljahr des nächsten Jahres zusammen mit einer Information, was mit Ihrer Hilfe geschehen ist.

 

Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie für die Überweisung das SEPA-Spendenformular mit Ihrer Adresse benutzen oder uns eine Mail mit Ihrer Adresse schicken. Ohne Adresse ist die Zusendung einer Spendenquittung nicht möglich.
Sie können bei Spenden bis 200 Euro Ihren quittierten Bankbeleg mit Kontoauszug beim Finanzamt einreichen.
 

Vereinfachungsregelung für Kleinspenden bis 200 Euro

(§ 50 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung):

  1. Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.

  2. Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, vermerkt sein: zum Beispiel „Schulbau in .... im Benin“ als mildtätiger Zweck.

  3. Falls Sie aufgefordert werden, die Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt abzugeben, achten Sie darauf, dass aus dem hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.
    Dieser Vermerk steht in unserer Spendenbescheinigung.

  4. Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

 

 

Sachspenden können wir im Moment aufgrund der hohen Verschiffungskosten nicht annehmen.

                                                                           Startseite